1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers "CHRISTOFFERS agentur für mediengestaltung & -produktion e.k., Inh. Jürgen Christoffers", im folgenden CHRISTOFFERS bzw. Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn Sie von CHRISTOFFERS schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, im folgenden Käufer genannt, unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Diese Bedingungen gelten
auch für weitere Geschäfte des Käufers, die nach dem 1.Geschäft,
das unter diesen Bedingungen abgewickelt worden ist, getätigt werden.
Änderungen dieser Bedingungen haben nach Zugang beim Käufer
Geltung.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote von CHRISTOFFERS sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von CHRISTOFFERS zustande. Textabweichungen vom erteilten Auftrag sind seitens des Käufers unverzügl. schriftlich anzuzeigen. Danach tritt der Inhalt der erteilten Auftragsbestätigung in Kraft.
2. Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden nach Auftragserteilung und vorheriger Vereinbarung bzw. nach Arbeits- & Zeitaufwand mit EURO 55,00/Std. berechnet (Abrechnungsmodus im 15-Minuten Takt: EURO 13,75 / angefangener Viertelstunde) auch wenn ein Folgeauftrag nicht zur Durchführung kommt.
3. Wird eine Leistung erbracht,
ohne dass dem Käufer vorher die schriftliche Bestätigung zukommt,
so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen
zustande.
4. Lieferungsmöglichkeiten
bleiben in allen Fällen vorbehalten. Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers.
5. Zeichnungen, Abbildungen
und Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, die zu einem Angebot
gehören, sind nur verbindlich, wenn dieses schriftlich vereinbart
wird.
6. Angestellte des Verkäufers
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
7. Bei Rücknahme des Auftrages seitens des Käufers bis zur 1.Korrektur besteht aufgrund verauslagter Kosten der Firma CHRISTOFFERS kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Wurde keine Anzahlung seitens des Auftraggebers geleistet, werden die bis dahin entstandenen Kosten nach Stand der Dinge zu einem Stundenpreis von EURO 55,00 (abgerechnet nach tats. gel. Arbeits- & Zeitaufwand) in Rechnung gestellt.
III. Preise
1. Soweit nicht anders vereinbart,
hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen
Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen unterliegen gesonderter Berechnung.
2. Die Preise schließen
- falls nicht anders vereinbart - Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung
bis zum Bestimmungsort nicht ein. Sämtliche Preise verstehen sich
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Wechsel können nur mit
Zustimmung des Verkäufers gegeben werden. Die Annahme von Wechseln
und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Einziehungsspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Ein Skontoabzug ist bei Zahlung mit
Wechsel ausgeschlossen.
IV. Fristen- und Liefertermine
1. Der Verkäufer wird nach
besten Kräften bemüht sein, die Liefertermine einzuhalten; jedoch
wird dafür keine Gewähr übernommen. Eine Lieferzeit ist
eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen
hat und die Bereitschaft zum Versand dem Käufer mitgeteilt ist.
2. Falls die Einhaltung einer Lieferfrist durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Einwirkungsbereiches des Verkäufers liegt und die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes abgewendet werden können, so insbesondere in Fällen höherer Gewalt, verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung, es sei denn, es wird dem Verkäufer unmöglich, die Lieferung durchzuführen. Höhere Gewalt sind insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser u.a. Umstände, der Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, gleichgültig, ob diese Umstände beim Verkäufer oder beim Vorlieferanten eintreten. Im Falle einer derartigen Verlängerung, die länger als 3 Monate dauert, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei endgültiger Unmöglichkeit oder bei Unvermögen aus den voranstehend genannten Gründen wird der Verkäufer von den Leistungsverpflichtungen frei.
3. Der Käufer kann nach
Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Nichteinhaltung
eines Liefertermins durch den Käufer bzw. die Unmöglichkeit
einer Leistung zu vertreten ist. Das Rücktrittsrecht bezieht sich
auf alle Leistungen, die bei Fristablauf nicht versandbereit vorliegen.
V. Versand / Verpackung / Gefahrübergang
1. Der Versand erfolgt ab Werk.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt. Der Käufer trägt ab Versendung auch bei Rücksendungen
die Versandgefahr. Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Verkäufer
ist berechtigt, die Versendung per Nachnahme auszuführen.
2. Die Verpackung wird gesondert
in Rechnung gestellt. Der Verkäufer nimmt die Verpackung nicht zurück.
VI. Urheberrechte/Eigentumsvorbehalt
1. Entwürfe sind geistig und rechtlich Eigentum der Firma CHRISTOFFERS. Diese dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, abgeändert noch Dritten Personen zur Weiterverwendung zugängig gemacht werden (Bezug: §§15 ff. Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965).
Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an Eigenskizzen, Entwürfen, Originalen usw., verbleibt allein bei der Firma CHRISTOFFERS. Der Nachdruck urheberrechtlich oder sonst gewerblich geschützter Lieferungen ist nicht gestattet. Es sei denn, diese Rechte werden nach Begleichung einer durch die Firma CHRISTOFFERS ausgestellten Honorar-Rechnung seitens des Käufers erworben.
2. Die von dem Verkäufer
gelieferten Waren bleiben deren Eigentum bis zur Erfüllung aller
Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent.
3. An Lieferanten gegebene oder im Auftrag des Verkäufers erstellte Druckunterlagen, Lithos, Druckvorlagen, Entwürfe, Layouts sowie Datenträger jeglicher Art oder im Auftrag des Verkäufers erstellte Montagen bleiben absolut dessen Eigentum und sind nach Druckfertigstellung umgehend an die Firma CHRISTOFFERS zurückzugeben. Der Lieferant stimmt mit der Annahme eines Auftrages automatisch dieser Bedingung zu.
4. Sollte der Verkäufer diese Unterlagen nicht nach Druckfertigstellung zurück erhalten, ist die Firma CHRISTOFFERS berechtigt, den Gegenwert dem jeweiligen Lieferanten in Rechnung zu stellen. Auch dieser Bedingung stimmt der Lieferant bei Annahme eines Auftrages automatisch zu.
5. Von der Firma CHRISTOFFERS erstellte Druckunterlagen, Lithos oder Montagen sowie digitalisierte Disketten, CD`s oder Plattensysteme und der darin enthaltene Inhalt bzw. Software bleiben auch nach Abrechnung mit dem jeweiligen Käufer Eigentum der Firma CHRISTOFFERS. Vom Käufer gestellte und angelieferte Datenträger, Lithos oder Montagen werden auf Verlangen nach Gebrauch zurückgegeben. Sollten vom Käufer gestellte Unterlagen im Hause der Firma CHRISTOFFERS verwahrt werden müssen, geschieht dies auf Verantwortung des jeweiligen Käufers. Für Schäden oder Verlust ist die Firma CHRISTOFFERS in diesem Falle nicht haftbar.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Der Käufer verpflichtet sich, bestellte oder angelieferte Motive, Schriften, Zeichnungen oder Logos selbst hinsichtlich Urheber- oder anderer Rechte zu überprüfen. Der Käufer von vorrätigen Motiv- und Emblemartikeln trägt das Risiko, bzw. muß vor Verkauf selbst überprüfen, inwieweit er berechtigt ist, diese Artikel zu verwenden. Er stellt die Firma CHRISTOFFERS von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma CHRISTOFFERS als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. Mängelrügen sind
innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorzubringen. Im Falle
eines begründeten Mangels ist der Verkäufer berechtigt, nach
seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Der Käufer
ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren
sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
zu prüfen
4. Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer stehen nur dem Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma CHRISTOFFERS zahlbar sofort nach Erhalt netto Kasse. Rechnungen für Lohnarbeiten (Satz-, Entwurfsarbeiten etc.) oder Beträge unter EURO 100,- sind umgehend nach Empfang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Vertreter sind zum Inkasso berechtigt.
2. Abgeltung einer Dienstleistung
mit einem Käufer als Neukunden (erster geschäftlicher Kontakt):
40% der Vertragsabschlusssumme sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung. Nach Verbuchung dieses Betrages auf das Konto
des Verkäufers wird mit der Entwurfs- & Layoutphase begonnen.
Weitere 40% der Vertragsabschlusssumme sofort nach Erhalt der 1.Korrektur. Nach Verbuchung dieses Betrages auf das Konto des Verkäufers wird mit der weiteren Korrektur- bzw. Reinzeichnungsphase fortgefahren.
20% der Vertragsabschlusssumme sofort nach Abnahme der
fertigen Dienstleistung bzw. Ware durch den Käufer.
3. Der Verkäufer ist berechtigt,
trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst
auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst wird.
5. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist der Verkäufer berechtigt, ab Verzugszeitpunkt Zinsen in Höhe
des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
6. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht
einlöst oder seine Zahlung einstellt oder wenn dem Verkäufer
andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen
hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
IX. Anwendbares Recht -Gerichtsstand- Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma CHRISTOFFERS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Meppen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
3. In diesem Fall verpflichten sich alle Geschäftspartner für die Firma CHRISTOFFERS anstelle der unwirksamen Bestimmung einer wirksamen Bestimmung zuzustimmen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
CHRISTOFFERS agentur für mediengestaltung & -produktion e.k. Inh. Jürgen Christoffers